Teilnahmebedingungen

  1. Allgemeines

    1. Veranstalter

      Veranstalter der Förderplattform „Rheinneckarhelden“ ist die VR Bank Rhein-Neckar eG, Augustaanlage 61, 68165 Mannheim (nachfolgend „VR Bank“).
    2. VR Bank Rhein-Neckar eG und ehrenamtliches Engagement

      Wir wollen auch weiterhin tatkräftig im Sinne unserer Grundwerte unsere gesellschaftliche Verantwortung in unserem Geschäftsgebiet im Herzen der Metropolregion Rhein-Neckar wahrnehmen (Auszug aus unserer Unternehmensstrategie).

      Unsere Heimat ist die Metropolregion Rhein-Neckar. Hier wirken wir mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren Geschäftsstellen. Dabei engagieren wir uns vielfältig in unserem Geschäftsgebiet. Hierzu zählt seit vielen Jahren auch die aktive finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen vor Ort. Ob Verein, Kita, Stiftungen oder Schulträger – wir fördern Projekte und ehrenamtliches Engagement in unserer Region. Darum haben wir unsere bisherigen Fördermaßnahmen jetzt in der Spendenplattform „Rheinneckarhelden“ zusammengeführt.

      Wir lieben unsere Region
      Zu Ende des 19. Jahrhunderts gegründet - sind wir seither tief in der Metropolregion Rhein-Neckar verwurzelt. Wir sind mehr als eine Bank: Wir sind Teil der Region und fühlen uns den Menschen hier verbunden.
    3. Ziel der Förderplattform

      Auf der Förderplattform stellen wir Gelder aus dem Verkauf unserer Gewinnspar-Lose zur Verfügung – von jedem verkauften Los fließt ein Teil zurück an die VR Bank. Und diesen Teil stellen wir „Rheinneckarhelden“ - sprich den vielen Helfern und Ehrenamtlichen in gemeinnützigen Vereinen und Institutionen - zur Verfügung. Ergänzt wird dies um Spendengelder der VR Bank, die ebenfalls über die neue Spendenplattform und gezielte Aktionen an unsere „Rheinneckarhelden“ fließen. So fördern wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Kunden gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Projekte hier vor Ort.

      Bei uns gehen täglich Anfragen auf Unterstützung ein. Mit „Rheinneckarhelden“ wollen wir der Öffentlichkeit zeigen, welche großartigen Ideen und Vorhaben durch ehrenamtliches Engagement in unserer Region bewegt werden. Dabei kommt unser gemeinsames Engagement auch unseren Kunden selbst zugute: u. a. als Vereinsmitglied, als Besucher von Festen, Theatern, Museen und Ausstellungen oder auch als Eltern oder Großeltern, deren Kinder oder Enkel in Einrichtungen gehen, die durch von uns gefördert werden.

      Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der VR Bank Rhein-Neckar eG können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf finanzielle Unterstützung.
    4. Spendensumme

      Für „Rheinneckarhelden“ stellt die VR Bank Rhein-Neckar eG einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Zweckerträgen des Gewinnspar-Lotterie -Sparens (Soziallotterie der Volksbanken Raiffeisenbanken des Gewinnsparverein e.V., www.gsv.de), sowie eigenen Spendengeldern zur Verfügung.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit mit Ideen und Projekten mit Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank Rhein-Neckar eG. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der VR Bank Rhein-Neckar eG und sind nur in begründeten Fällen möglich.
    6. Begrifflichkeiten / Definitionen

      Rheinneckarhelden
      Mit Rheinneckarhelden bezeichnen wir die vielen engagierten ehrenamtlichen Helfer in gemeinnützigen Organisationen vor Ort bzw. die Organisationen selbst.

      Projektträger
      Hiermit sind gemeinnützige Vereine sowie andere Organisationen oder Einrichtungen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle Förderung gem. diesen Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.

      Projektinitiator
      Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.

      Projekt
      Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.

      Nutzer/Teilnehmer
      Alle Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform „Rheinneckarhelden.de“ aufrufen. Sofern sich diese auf unserer Plattform registrieren, werden diese auch als Teilnehmer bezeichnet.

      Account
      Ein Account ist das Nutzerkonto des Teilnehmers.

      Zuwendung
      Hierunter fallen alle Gelder die über Rheinneckarhelden verteilt werden. Diese Zuwendungen erhalten die Projektträger spätestens nach Ende der Projektlaufzeit. Voraussetzung hierfür ist der vom Projektträger unterschriebene Reinertragsnachweis.

      Reinertragsnachweis
      Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei einer Soziallotterie anfallen. Die VR Bank schüttet den auf ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem, dass der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt verwendet und hierüber der VR Bank vor Bereitstellung der Mittel einen Reinertragsnachweis ausstellt.

      Spendenziel, Finanzierungsziel
      Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres regelt die Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwortlich ist.

  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

      Für die Spendenaktion können sich Organisationen (nachfolgend auch als Projektträger bezeichnet) bewerben, die gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes vorlegen können, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank Rhein-Neckar eG haben. Die Mittel für Projekte und Vorhaben sollten vor Ort mindestens jedoch innerhalb Deutschlands eingesetzt werden. Die Projektträger benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.

      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

      Die VR Bank fördert keine Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Ebenfalls werden keine Projekte unterstützt, die der unmittelbaren Finanzierung von Schusswaffen dienen; hierzu zählen auch Simulationswaffen. Darüber hinaus werden Projektträger sowie Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR Bank schaden oder schaden könnten nicht unterstützt.

      Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die VR Bank. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
      1. Projekte

        Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich bereits in der Umsetzung befinden.

        Die VR Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten allein dem Projektinitiator obliegt und dieser für die Aufklärung der Unterstützer über das rechtliche Verhältnis zwischen Unterstützer und Projektinitiator allein verantwortlich ist.
    3. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der VR Bank müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.Rheinneckarhelden.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden.

      Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und andere so eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit sowie Einhaltung dieser Bedingungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

      Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die VR Bank übermittelt, so geht dem Nutzer unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.

      Die Annahme des Angebots erfolgt regelmäßig – soweit die Annahme nicht im Einzelfall durch die VR Bank ausdrücklich erklärt wird – nur konkludent, indem der Nutzer als Teilnehmer für die Plattform www.Rheinneckarhelden.de freigeschaltet wird.

      Die VR Bank behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

      Bei der Registrierung wählen Teilnehmer ein individuelles Passwort. Dieses muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die VR Bank umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.

      Die VR Bank behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 12 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung der Nutzungsbedingungen bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform www.Rheinneckarhelden.de zu nutzen.

      Ein Account ist nicht übertragbar.
    4. Bewerbung und Vergabe der Spenden

      1. Kosten

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.Rheinneckarhelden.de. Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

        Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen bzw. über die Plattform hochzuladen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Sollten Änderungen erforderlich sein, sind diese der VR Bank schriftlich anzuzeigen.

        Die Bewerbungsunterlagen werden durch die VR Bank u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung zur Teilnahme liegen im Ermessen der VR Bank. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Förderprogramm „Rheinneckarhelden“ besteht nicht.

        Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos/Videos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
      3. Nutzung

        Sofern ein Nutzer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte, Fotos oder Videos) in die Plattform www.Rheinneckarhelden.de einstellt, räumt er der VR Bank damit unentgeltlich das nicht-ausschließliche Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt zu speichern, zu vervielfältigen, auf der Plattform zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten sowie zum Zweck der Bewerbung der Plattform in beliebigen Medien zu nutzen. Zu den vorgenannten Zwecken ist die Bank berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten. Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei der VR Bank.

        Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.

        Der Teilnehmer stellt die VR Bank von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen die VR Bank oder deren gesetzliche Vertreter geltend gemacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die dadurch der VR Bank, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

        Jedem Nutzer der Plattform www.Rheinneckarhelden.de wird das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, inhaltlich auf die nicht-gewerbliche Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen beschränkte Recht eingeräumt, auf der Präsenz bereitgestellte Inhalte mit Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittweise vorübergehend zu speichern, herunterzuladen oder auszudrucken. Die dauerhafte Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung der VR Bank. Dasselbe gilt für die Nutzung von Inhalten aus diesem Internet-Angebot in eigenen Internet-Angeboten des Nutzers.
    5. Kommentierung

      Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    6. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Projektträger auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion.
    7. Für Zuwendungen der VR Bank

      Für Zuwendungen der VR Bank verpflichtet sich der Projektträger, die ihm übermittelte Empfangsbescheinigung für die Lotteriegesellschaft (Reinertragsnachweis) auszufüllen und diese auf dem Postweg an die VR Bank zu übermitteln. Sämtliche Zuwendungen der VR Bank werden erst nach Vorliegen des ihr übermittelten und vollständigen Reinertragsnachweises an das vom Projektträger benannte Konto ausgezahlt. Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die VR Bank Rhein-Neckar eG vor, die Zuwendung zurückzufordern.
  3. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR Bank und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die VR Bank im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Jeder Bewerber stellt die VR Bank – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die VR Bank insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die VR Bank kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

  4. Sonstiges

    Die Förderplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  5. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.